Das Tondokument über die Rente der Gegenwart
Die gesetzliche Rentenversicherung (RV) in Deutschland ist
ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, der vorwiegend der
Alterssicherung von Beschäftigten dient. Daneben unterliegen weitere Personen
der Versicherungspflicht, aber auch freiwillige Versicherung ist möglich. Neben
den Altersrenten werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit und Renten an
Hinterbliebene (Renten wegen Todes) sowie Leistungen zur Rehabilitation
erbracht.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Wesentlichen durch
ein Umlageverfahren finanziert. Die jeweiligen Beitragszahler bringen die
Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen auf und erwerben selbst einen
Anspruch auf ihre eigene (kommende) Rente (Generationenvertrag). Es gibt
erhebliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt.
Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland
ist die Deutsche Rentenversicherung. Rechtsgrundlage ist das Sechste Buch
Sozialgesetzbuch – Gesetzliche Rentenversicherung – (SGB VI). Für die
Selbständigen und ihre Angehörigen der Bereiche Landwirtschaft, Forsten und
Gartenbau ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
(SVLFG) zuständig. Rechtsgrundlage ist das Gesetz über die Alterssicherung der
Landwirte (ALG) i. V. m. dem Gesetz zur Neuordnung der Organisation der
landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV-NOG).